Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer*innen des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen.
Der Betriebsrat wird nach den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes gewählt und ist die gesetzliche Interessensvertretung für alle Mitarbeiter*innen des Unternehmens.
Der Betriebsrat hat auf die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu achten und soziales Unrecht zu verhindern.
Zu den Rechten und Aufgaben des Betriebsrats gehören Informations- und Beratungsrechte ebenso wie die Entscheidung über zustimmungspflichtige Vorhaben der Geschäftsführung.
Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen den Mitarbeiter*innen und der Betriebsführung und verfolgt das Ziel, einen Interessensausgleich herzustellen
Die Personalvertretung hat das Vertretungsrecht für alle Bediensteten nach dem Wiener Zuweisungsgesetz – also für Beamt*innen und Vertragsbedienstete – gegenüber dem Dienstgeber.
Dienststellenausschüsse sind, wie der Name schon sagt, eine Gliederung der Personalvertretung in Dienststellen oder Standorte. Die Personalvertretung der Wiener Stadtwerke GmbH gehört zur Dienststelle Verwaltung der Hauptgruppe IV.
Bei der Personalvertretung laufen alle Informationen über strukturelle Neuerungen oder Änderungen bei entscheidenden Parametern des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes zusammen. Mit diesen wichtigen Informationen und der damit verbundenen Kontrollfunktion werden negative Auswirkungen für die KollegInnen rasch erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Dies betrifft beispielsweise die Vertretung der Interessen der Mitarbeiter*innen bei Beförderungen, bei Disziplinarverfahren, Kündigungen, bei Versetzungen, pensionsrechtlichen Angelegenheiten oder bei der Überstellung und Überreihung in eine andere Dienstklasse, wie etwa nach bestandenen Ausbildungen.
Zu den Mitwirkungsrechten der Personalvertretung gehört auch die Information über die Schaffung und Änderung freiwilliger Sozialleistungen durch die Stadt. Bei der Bewertung, Streichung und auch Änderung von Dienstposten muss die Stadt Wien mit der Personalvertretung das Einvernehmen herstellen.
Die Personalvertretung hat das Recht, in alle Akten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, Einsicht zu nehmen. In die Personalakten darf jedoch nur mit Zustimmung der bzw. des betroffenen Mitarbeiter*in, eingesehen werden; dies gilt auch, wenn eine Personalvertreter*in die individuellen Interessen einer/s Mitarbeiter*in vertritt.
Aufgrund des Personalvertretungsgesetzes sind die Personalvertreter*innen in Ausschüssen (Dienststellenausschuss, Hauptausschuss etc.) organisiert. Diese nehmen als Kollegialorgane die Interessensvertretung gegenüber der Stadt Wien wahr.
Hier stehen die künftigen Veranstaltungen des Betriebsrates.
Du kannst die Termine ja schon mal in Deinem Kalender eintragen – wir freuen uns auf Dein Kommen!
Genauere Informationen zu den Veranstaltungen findest Du dann zeitgerecht in der Betriebsrats-App (im Unternehmensportal verfügbar!).
„Ohne Göd ka Musi!“ – daher finden sich auf dieser Seite zahlreiche Informationen zu vertraglichen und gehaltsrelevanten Themen.
Informationen zur Pendler- und Home-Office-Pauschale, zum Familienbonus Plus, zur Steuerprogression und weitere interessanten Themen.
Informationen zum Kollektivvertrag samt Anlagen zum Durchblättern und Downloaden.
Gesetze, Niederschriften und sonstige Informationen für Beamt*innen und Vertragsbedienstete der Wiener Stadtwerke GmbH.
Gültige Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat und die Geschäftsführung der Wiener Stadtwerke GmbH abgeschlossen haben.
Wir für euch!
Wozu brauche ich einen Betriebsrat?
Was bringt mir die Gewerkschaft?
Reicht nicht auch die Arbeiterkammer?
Fragen, die Dir vermutlich schon einmal durch den Kopf gegangen sind – das Booklet „Wir für euch!“ soll Dir die Antworten liefern.
Viel Spaß beim Lesen!
Und bei Fragen oder Anliegen kannst Du Dich natürlich jederzeit an den Betriebsrat wenden.
Thomas-Klestil-Platz 13
1030 Wien
Kontakt: br[at]wienerstadtwerke.at