Aufgaben und Befugnisse

Betriebsrat

Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer*innen des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen.

Der Betriebsrat wird nach den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes gewählt und ist die gesetzliche Interessensvertretung für alle Mitarbeiter*innen des Unternehmens.

Der Betriebsrat hat auf die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu achten und soziales Unrecht zu verhindern.

Zu den Rechten und Aufgaben des Betriebsrats gehören Informations- und Beratungsrechte ebenso wie die Entscheidung über zustimmungspflichtige Vorhaben der Geschäftsführung.

Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen den Mitarbeiter*innen und der Betriebsführung und verfolgt das Ziel, einen Interessensausgleich herzustellen

Die wichtigsten Rechte und Aufgaben

  • die Vertretung in allen Einzelpersonalangelegenheiten
  • die Überwachung der Einhaltung aller die Lohnabhängigen betreffenden Rechts- und Schutzvorschriften
  • der Abschluss von Betriebsvereinbarungen z.B. über Arbeitszeiten, Gehaltsschemata, Sozialleistungen
  • der Einblick in Personalakten mit Zustimmung der Betroffenen
  • die Intervention bei allen die Beschäftigten betreffenden Interessen und Angelegenheiten
  • die Beratung mit der Geschäftsführung mindestens viermal pro Jahr – auf Verlangen des Betriebsrates auch öfter
  • die Verpflichtung der Geschäftsführung, über alle wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen dem Betriebsrat Auskünfte zu erteilen
  • die Beratung über Angelegenheiten des Arbeitnehmer*innenschutzes
  • die Beratung mit der Geschäftsführung über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung
  • die Mitwirkung bei der Planung von Schulungs- und Weiterbildungsvorhaben
  • zustimmungspflichtige Maßnahmen wie Einführung von Kontrollmaßnahmen, Personalfragebögen, Entgeltfindungsmethoden
  • Mitwirkungsrechte bei Versetzungen, Kündigungen, Beförderungen
  • Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten z.B. bei Firmenübernahmen, Betriebszusammenschlüssen oder Ähnlichem, um hier nur die wichtigsten Aspekte zu nennen.

Aufgaben und Befugnisse

Personalvertretung

Die Personalvertretung hat das Vertretungsrecht für alle Bediensteten nach dem Wiener Zuweisungsgesetz – also für Beamt*innen und Vertragsbedienstete – gegenüber dem Dienstgeber.

Dienststellenausschüsse sind, wie der Name schon sagt, eine Gliederung der Personalvertretung in Dienststellen oder Standorte. Die Personalvertretung der Wiener Stadtwerke GmbH gehört zur Dienststelle Verwaltung der Hauptgruppe IV.

Bei der Personalvertretung laufen alle Informationen über strukturelle Neuerungen oder Änderungen bei entscheidenden Parametern des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes zusammen. Mit diesen wichtigen Informationen und der damit verbundenen Kontrollfunktion werden negative Auswirkungen für die KollegInnen rasch erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Dies betrifft beispielsweise die Vertretung der Interessen der Mitarbeiter*innen bei Beförderungen, bei Disziplinarverfahren, Kündigungen, bei Versetzungen, pensionsrechtlichen Angelegenheiten oder bei der Überstellung und Überreihung in eine andere Dienstklasse, wie etwa nach bestandenen Ausbildungen.

Zu den Mitwirkungsrechten der Personalvertretung gehört auch die Information über die Schaffung und Änderung freiwilliger Sozialleistungen durch die Stadt. Bei der Bewertung, Streichung und auch Änderung von Dienstposten muss die Stadt Wien mit der Personalvertretung das Einvernehmen herstellen.

Die Personalvertretung hat das Recht, in alle Akten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, Einsicht zu nehmen. In die Personalakten darf jedoch nur mit Zustimmung der bzw. des betroffenen Mitarbeiter*in, eingesehen werden; dies gilt auch, wenn eine Personalvertreter*in die individuellen Interessen einer/s Mitarbeiter*in vertritt.

Aufgrund des Personalvertretungsgesetzes sind die Personalvertreter*innen in Ausschüssen (Dienststellenausschuss, Hauptausschuss etc.) organisiert. Diese nehmen als Kollegialorgane die Interessensvertretung gegenüber der Stadt Wien wahr.

Events

Hier stehen die künftigen Veranstaltungen des Betriebsrates.

Du kannst die Termine ja schon mal in Deinem Kalender eintragen – wir freuen uns auf Dein Kommen!

Genauere Informationen zu den Veranstaltungen findest Du dann zeitgerecht in der Betriebsrats-App (im Unternehmensportal verfügbar!).

Führung

Fälschermuseum 3.,Löwengasse 28
01. Apr. 2025, 17.00 Uhr

Betriebsausflug mit Bowlingturnier

Die Allee/Kugeltanz 2.,Prater Hauptallee 124
22. Mai 2025, 17.00 - 22.00 Uhr

Führung "Matthew Wong – Vincent van Gogh"

Albertina 1.,Albertinaplatz 1
11. Juni 2025, 17.30 - 18.30 Uhr

Mitarbeiter*innen-frühstück

Kuchl
12. Juni 2025, 08.30 - 10.00 Uhr

Mitarbeiter*innen-frühstück

Kuchl
03. Sep. 2025, 08.30 - 10.00 Uhr

Wiener Kaiserwiesn

Gösserzelt 2.,Kaiserwiese/Prater
10. Okt. 2025, 19.00 - 23.00 Uhr

Führung "Unbekanntes unterirdisches Wien" - 1. Termin

1., Mölker Steig/ Schottengasse
27. Okt. 2025, 16.30 - 18.30 Uhr

Führung "Unbekanntes unterirdisches Wien" - 2. Termin

1., Mölker Steig/ Schottengasse
30. Okt. 2025, 16.30 - 18.30 Uhr

Ganslessen mit Pubquiz

Straßenbahnerbad 22.,Dampfschiffhaufen 7
13. Nov. 2025, 17.00 - 22.00 Uhr

Betriebsversammlung

Kuchl
25. Nov. 2025, 08.30 - 10.00 Uhr

Dein Geld, Dein Recht

„Ohne Göd ka Musi!“ – daher finden sich auf dieser Seite zahlreiche Informationen zu vertraglichen und gehaltsrelevanten Themen.

 

Rund ums Dienstverhältnis

Informationen zur Pendler- und Home-Office-Pauschale, zum Familienbonus Plus, zur Steuerprogression und weitere interessanten Themen.

Kollektivvertrag

Informationen zum Kollektivvertrag samt Anlagen zum Durchblättern und Downloaden.

MD-PWS-Themen

Gesetze, Niederschriften und sonstige Informationen für Beamt*innen und Vertragsbedienstete der Wiener Stadtwerke GmbH.

Betriebsvereinbarungen

Gültige Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat und die Geschäftsführung der Wiener Stadtwerke GmbH abgeschlossen haben.

Booklet
Informationen über deine Interessenvertretungen

Wir für euch!

Wozu brauche ich einen Betriebsrat?

Was bringt mir die Gewerkschaft?

Reicht nicht auch die Arbeiterkammer?

Fragen, die Dir vermutlich schon einmal durch den Kopf gegangen sind – das Booklet „Wir für euch!“ soll Dir die Antworten liefern.

Viel Spaß beim Lesen!

Und bei Fragen oder Anliegen kannst Du Dich natürlich jederzeit an den Betriebsrat wenden.